Ambulante Pflege

Pflege ist Vertrauenssache - deshalb steht bei den Maltesern der Mensch im Mittelpunkt.

Die qualifizierten Malteser Pflegekräfte leisten Grund- und Behandlungspflege, bieten hauswirtschaftliche Versorgung an und vermitteln bei Bedarf weitere Hilfsangebote.

Sie unterstützen durch kompetente Beratung und menschliche Zuwendung - unbürokratisch und zuverlässig. Damit tragen die Malteser zum Erhalt der Selbständigkeit bei und helfen dabei, ein Stück Lebensqualität zu bewahren.

Sie pflegen selbst? Gerne bilden die Malteser auch pflegende Angehörige in speziellen Kursen für die häusliche Pflege aus und beraten in allen Angelegenheiten der Pflegeversicherung.

Wer kann ambulant gepflegt werden?

Wenn Sie pflegebedürftig sind, können Sie ambulante Pflegeleistungen beantragen.

Pflegebedürftig (gemäß § 14 des Sozialgesetzbuches XI), im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe anderer bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mindestens auf der in §15 festgelegten Schwere bestehen.

In der ambulanten Pflege werden alle Pflegeleistungen zu Hause in der gewohnten Umgebung erbracht. Die Pflegeleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) XI und XII geregelt. Die häusliche Pflege hat Vorrang vor der stationären Pflege. Häusliche Pflege kann von einem Pflegedienst, von Familienangehörigen, Freuden oder Nachbarn geleistet werden.

Am 01. Januar 2017 trat das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) in Kraft. Der Schwerpunkt des PSG II liegt in der Umsetzung des lang erwarteten neuen Begutachtungsverfahrens und auf den neuen Pflegegraden. Statt der bisherigen drei Pflegestufen wird es fünf neue Pflegegrade geben, die eine gerechtere, individuellere Begutachtung und Einstufung der Pflegebedürftigen ermöglicht. Bei der Begutachtung der Pflegebedürftigen werden künftig neben körperlichen Einschränkungen insbesondere Einschränkungen in der Alltagskompetenz berücksichtigt.

Das entscheidende Kriterium ist der Grad der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit gehört der Pflegebedürftige  einer der fünf Pflegegrade an:

Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Ganz neu: Personengruppe, die bisher nicht erfasst wurde!
  • Pflegegrad 1 steht Versicherten zu, die oft im geringen Maß körperlich eingeschränkt sind

Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Personen, die in Pflegestufe 0  mit eingeschränkter Alltagskompetenz eingestuft waren  
  • Personen, die in Pflegestufe I ohne eingeschränkte Alltagskompetenz eingestuft waren

Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Personen, die in Pflegestufe I mit eingeschränkter Alltagskompetenz eingestuft waren
  • Personen, die in Pflegestufe II ohne eingeschränkte Alltagskompetenz eingestuft waren

Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Personen, die in Pflegestufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz eingestuft waren
  • Personen, die in Pflegestufe III ohne eingeschränkte Alltagskompetenz eingestuft waren

Pflegegrad  5
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

  • Personen, die in Pflegestufe III mit eingeschränkter Alltagskompetenz eingestuft waren
  • Personen, die in Pflegestufe III H (Härtefall) eingestuft waren
  • Personen mit einer besonderen Bedarfskonstellation (Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine)

Selbstverständlich können Sie die ambulante Pflege eines Pflegedienstes auch dann in Anspruch nehmen, wenn Sie keinen oder noch keinen Pflegegrad haben. Für die erbrachten Leistungen erhalten Sie am Ende eines Abrechnungszeitraums eine Rechnung. Welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen, legen wir mit Ihnen in einem ausführlichen Gespräch fest.
 

Ambulante Pflege in Göppingen/Kirchheim

Ihre Ansprechspartner vor Ort:

Nicole Spannknebel

Nicole Spannknebel
Leiterin Ambulante Pflege
Tel. 07161 93232-11
Fax 07161 93232-60
nicole.spannknebel@malteser.org
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 Unser Team im Bereich

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